Nach aktuellem Stand ist die Übergangsphase des Vereinigten Königreichs im Hinblick auf Handelsbeziehungen und die Anwendung der EU-Bestimmungen zum 31.12.2020 beendet und damit ab dem 01.01.2021 als Drittland zu behandeln. Damit gibt es einige Änderungen, die sich auch auf die Prozesse in myfactory auswirken. In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wissenswerte zum Brexit Handling bei myfactory.
Brexit Handling bei myfactory – Was Sie beim EU-Austritt des Vereinigten Königreichs beachten müssen
Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU bzw. mit dem Ende der aktuellen Übergangsphase zum 31.12.2020 wird das Land nach jetzigem Kenntnisstand (Stand: 14.12.2020) ab 01.01.2021 als Drittland behandelt.
Ein Sonderstatus kommt dabei Nordirland als Teil des Vereinigten Königreiches zu. Nach derzeitiger Kenntnislage wird der Warenverkehr mit Nordirland zum 01.01.2021 auch weiterhin als Warenverkehr innerhalb der EU betrachtet. Dies gilt sowohl für Umsatzsteuer- als auch für Intrastat-Meldungen. Sollten Sie also Geschäftsbeziehungen zu britischen Kunden unterhalten, so möchten wir Ihnen hiermit einen Leitfaden an die Hand geben, der Sie auf die zu justierenden „Brexit-Stellschrauben“ innerhalb von myfactory vorbereitet.
Die Handhabung des Brexits in myfactory
Im folgenden Video erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie den Brexit, beziehungsweise dessen Handhabung in Sachen ERP, in myfactory abbilden.
Neues EU-Land „Nordirland“ anlegen
Da für Nordirland auch Umsatzsteuer- und Intrastat-Meldungen eingereicht werden müssen, ist es im ersten Schritt notwendig, unter „Stammdaten / Grundlagen / Umsatzsteuer / EU-Länder“ ein neues EU-Land namens „Nordirland“ mit einem sinnigen EU-Ländercode anzulegen. Weiterhin ist der zugehörige Intrastat-Ländercode zu prüfen. Wenn Sie Waren von Deutschland nach Nordirland liefern oder Waren von dort beziehen, so gilt für den Warenverkehr zwischen beiden Ländern ab dem Meldemonat Januar 2021 der neue Ländercode „XI“. Beachten Sie, dass es sich hierbei weiterhin um eine innergemeinschaftliche Lieferung nach § 4 Nr. 1b UStG handelt. Beziehen Sie jedoch Waren aus dem gesamten Gebiet des Vereinigten Königreiches oder liefern Sie Waren in dieses Gebiet, darf in einer Instrastat-Meldung das Länderkürzel ”GB” nach dem 01.01.2021 nicht mehr auftauchen. Zudem sollten Sie darauf achten, dass es sich hierbei nicht mehr länger um eine innergemeinschaftliche Lieferung handelt. Jetzt liegt eine Ausfuhrlieferung gem. § 4 Nr. 1a i. V. m. § 6 UStG vor – Sie sollten diesen Passus in Ihren Unterlagen entsprechend anpassen.
Kunden mit EU-Land „GB“ ermitteln
Im nächsten Schritt filtern Sie auf alle Kunden, welchen grundsätzlich „GB” als Länderkürzel zugeordnet ist. Dazu blenden Sie im Kundenstamm mithilfe der „Listview Anpassen“-Funktion bitte die Spalte „EU-Land“ ein. Anschließend haben Sie anhand des Datensatzfilters die Möglichkeit, direkt auf all jene Kunden zu filtern, welchen das Länderkürzel „GB“ zugeordnet wurde. Dies verschafft Ihnen einen guten Gesamtüberblick über Ihren Kundenstamm im Vereinigten Königreich.
Kunden mit Sitz in GB / Nordirland
Im Anschluss können Sie die gefilterten britischen Kundendatensätze daraufhin prüfen, ob diese den Sitz in Nordirland haben oder nicht. Sollte Ersteres der Fall sein, so ändern Sie das EU-Land mithilfe der entsprechenden Dropdown-Liste im Register „Kundendaten“ auf das soeben neu angelegte „Nordirland“.
Kunden mit Sitz in GB / außerhalb Nordirlands
Bei allen Kundendatensätzen, die ihren Sitz zwar in Großbritannien, aber nicht in Nordirland haben, müssen Sie 3 Einstellungsänderungen vorzunehmen.
- Zum einen ist es wichtig, das Steuergebiet in den Kundendaten auf „Drittland“ zu ändern.
- Zum anderen sollten Sie den Eintrag „GB“ aus der Auswahlliste „EU-Land“ entfernen (und stattdessen dort einen Leereintrag vornehmen). Gleiches gilt für eine noch hinterlegte „UStID-Nummer“ im entsprechenden Eingabefeld.
- Prüfen Sie bei einem britischen Kunden außerhalb Nordirlands überdies noch, ob dort das Kennzeichen „EU-Dreiecksgeschäfte“ noch gesetzt ist. Sollte dies der Fall sein, dann deaktivieren Sie bitte die zugehörige Checkbox.
Wichtiger Hinweis zum Brexit Handling in myfactory
Die in diesem Leitfaden gemachten Angaben sind unter der Annahme getätigt worden, dass nach der Übergangsfrist ein Brexit mit Vertrag, d.h. mit Handelsabkommen, zustande kommt. Diesbezüglich ist jedoch noch alles offen. Sollte es stattdessen einen „harten Brexit“ ohne Vertrag geben, so wäre auch die hier beschriebene Vorgehensweise bezüglich Nordirland hinfällig.
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zum Brexit Handling in myfactory? Kontaktieren Sie uns, unsere ERP-Experten unterstützen Sie gerne!