Das Thema Digitalisierung ist gerade für kleinere Unternehmen nicht immer einfach. So fehlt mitunter nicht nur das nötige Fachwissen, die potenziell hohen Investitionen schrecken ebenfalls ab. Gerade in der heutigen Zeit, in der Themen wie beispielsweise das Homeoffice immer mehr an Bedeutung gewinnen, können viele Unternehmen die Digitalisierung jedoch nicht mehr vernachlässigen. Auch die Bundesländer haben dies erkannt und bieten verschiedene Förderprogramme wie den Digitalbonus, um kleinere Unternehmen bei ihren Digitalisierungsmaßnahmen zu unterstützen.
Inhaltsverzeichnis:
Wer kann den Digitalbonus beantragen?
Der Digitalbonus richtet sich explizit an Unternehmen mit wenigen Mitarbeitenden und soll diesen dabei helfen, Digitalisierungsmaßnahmen zu finanzieren. Da die Programme föderal organisiert sind, bietet praktisch jedes Bundesland seinen eigenen Bonus an. Um Fördermittel zu erhalten, muss der Sitz des Unternehmens entsprechend auch in dem jeweiligen Bundesland liegen. Darüber hinaus können sich die Voraussetzungen für eine Bewilligung von Programm zu Programm etwas unterscheiden.
Vor allem bei der Definition von „kleine Unternehmen“ gibt es deutliche Abweichungen. Während in Bayern der Digitalbonus beispielsweise von Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden beantragt werden kann, liegt die Grenze in Schleswig-Holstein bei fünf Mitarbeitenden. Ähnliche Unterschiede gibt es auch in der Fördersumme. In Bayern beträgt der Zuschuss beispielsweise bis 10.000 Euro, in Sachsen sind es sogar bis zu 50.000 Euro. Baden-Württemberg beginnt dagegen erst ab einer Fördersumme von 10.000 Euro und zahlt dafür aber einen maximalen Digitalbonus von bis zu 120.000 Euro.
Allerdings ist der Digitalbonus mitunter an eigene Investitionen geknüpft. Die hohe Förderungssumme des Programms E-Business in Sachsen wird beispielsweise dadurch beschränkt, dass sie maximal 50 Prozent der Gesamtinvestition betragen kann. Wer also den vollen Bonus ausschöpfen möchte, muss auch selbst 50.000 Euro investieren. Der Digitalbonus in Schleswig-Holstein ist dagegen mit 1000 Euro vergleichsweise niedrig, kann dafür aber auch genutzt werden, um eine Investition komplett umzusetzen.
Wie hilft Ihnen der Digitalbonus?
Beispielfall aus der Praxis:
Katharina Klever hat im vergangenen Jahr den elterlichen Werkzeug-Handel übernommen. Nachdem Sie sich in den letzten Monaten durch unzählige Papierberge und Exceltabellen gekämpft hat, erinnert sie sich an ihre Studienzeit: In einem Praxissemester hat sie in einem Unternehmen gearbeitet, wo all das der Vergangenheit angehört hat. Jetzt möchte auch Katharina den elterlichen Betrieb modernisieren, doch für ein ERP-Projekt fehlt das nötige Geld. Zum Glück ist sie bei ihren Recherchen auf die DIGITAL-WEBER gestoßen: Sie erzählen ihr von den Digitalisierungszuschüssen der Länder. Jetzt steht der Reise ins DigiTAL nichts mehr im Weg!
Welche Maßnahmen fördern die Bundesländer?
Das Ziel des Digitalbonus ist es, Investitionen in den digitalen Ausbau eines Unternehmens zu fördern. Dabei kann es sich sowohl um Hardware- als auch Softwareinvestitionen handeln. Auch Schulungen und die Planung der Maßnahmen sind in vielen Fällen förderungsfähig. Wichtig ist jedoch, dass für die technische Realisierung Fremdleistungen in Anspruch genommen werden beziehungsweise dass externe Software gekauft wird.
Darüber hinaus machen viele Bundesländer in ihren Programmen auch Einschränkungen hinsichtlich der Art der Maßnahmen. Die Entwicklung einer Standard-Webseite oder eines einfachen Online-Shops wird mit dem Digitalbonus beispielsweise meist nicht gefördert. Gleiches gilt auch für Standard-Online-Marketing-Maßnahmen wie Suchmaschinenoptimierung, den Kauf von Bürosoftware oder die Reparatur defekter Hardware. Die Digitalisierungsmaßnahmen müssen also etwas fortgeschrittener Natur sein.
Wie können Unternehmen den Digitalbonus beantragen? Die Ansprechstellen für den Digitalbonus sind die Förderbanken der verschiedenen Bundesländer. Das Stellen des Antrags ist bequem über ein Online-Formular möglich und sollte vor dem Beginn einer geplanten Maßnahme erfolgen. Bereits begonnene Digitalisierungsmaßnahmen werden in der Regel nicht mehr unterstützt. Nach dem Abschluss muss die Umsetzung zudem nachgewiesen werden, andernfalls kann die Förderbank den Digitalbonus zurückfordern.
Übersicht über die Boni der einzelnen Länder:
Da die Bundesländer jeweils eigene digitale Förderungen anbieten und die Vorgaben nicht einheitlich in Deutschland geregelt sind, können sich auch die Voraussetzungen für den Digitalbonus unterscheiden. Hier einmal ein kleiner Überblick über die verschiedenen Programme:
Baden-Württemberg
- Unternehmen bis 500 Mitarbeiter
- Fördersumme von 10.000 bis 120.000 Euro
Bayern
- Unternehmen unter 50 Mitarbeiter
- Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro Fördersumme bis 10.000 Euro
Berlin
- Förderung von Selbstständigen und Unternehmen
- Fördersumme bis 7.000 Euro für Soloselbstständige und Unternehmen bis 10 Mitarbeiter
- Fördersumme bis 17.000 Euro für Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeitern
Brandenburg
- Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen
- Fördersumme bis 50.000 Euro für Beratung und Schulung (maximal 50 Prozent der Investition)
- Fördersumme bis 500.000 Euro für Implementierung (maximal 50 Prozent der Investition)
Bremen (Antragsstellung ab 16.05.2022 nicht mehr möglich)
- Förderung von Kleinst-, Klein und mittleren Unternehmen und Selbstständigen
- Fördersumme bis 17.000 Euro
- 40 Prozent der Investition für Selbstständige sowie Kleinst- und kleine Unternehmen
- 30 Prozent der Investition für mittlere Unternehmen
Hamburg
- Unternehmen unter 250 Mitarbeiter
- Fördersumme Digital Check bis 5.000 Euro (maximal 50 Prozent der Investition)
- Fördersumme Digital Invest bis 17.000 Euro (maximal 30 Prozent der Investition)
Hessen (Seit 2022 keine Förderaufrufe mehr vorgesehen)
- Förderung für kleine und mittlere Unternehmen und Selbstständige
- Fördersumme 4.000 bis 10.000 Euro (maximal 50 Prozent der Investition)
Mecklenburg-Vorpommern (Ausgelaufen zum Jahresende 2022)
- Unternehmen unter 250 Mitarbeiter
- Jahresumsatz höchstens 50 Millionen Euro, Jahresbilanzsumme höchstens 43 Millionen Euro Fördersumme bis 20.000 Euro (maximal 50 Prozent der Investitionen)
Niedersachsen
- Förderung für kleine und mittlere Unternehmen sowie kleine freiberufliche Planungsbüros im Bereich des digitalen Bauens
- Fördersumme 2.500 bis 10.000 Euro
- 50 Prozent der Investition kleine Unternehmen
- 30 Prozent der Investition für mittlere Unternehmen
Nordrhein-Westfalen
- Förderung von Unternehmen und Selbstständigen
- zinsgünstige Kredite bis maximal 10 Millionen Euro
Rheinland-Pfalz
- Unternehmen bis 100 Mitarbeiter
- Fördersumme 4.000 bis 15.000 Euro
- 75 Prozent der Investition für Unternehmen mit maximal 10 Mitarbeitern
- 50 Prozent der Investition für Unternehmen mit 10 – 29 Mitarbeitern
- 25 Prozent der Investition für Unternehmen mit 30 bis 100 Mitarbeitern
Saarland (Ausgelaufen zum 31.12.2022)
- Förderung für kleine und mittlere Unternehmen
- Fördersumme bis 12.500 Euro
- 50 Prozent der Investition kleine Unternehmen
- 30 Prozent der Investition für mittlere Unternehmen
Sachsen
- Unternehmen unter 250 Mitarbeiter
- Jahresumsatz höchstens 50 Millionen Euro, Jahresbilanzsumme höchstens 43 Millionen Euro
- Fördersumme bis 50.000 Euro (maximal 50 Prozent der Investition)
Sachsen-Anhalt (keine Antragsstellung mehr möglich)
- Förderung für kleine und mittlere Unternehmen Fördersumme bis 70.000 Euro (maximal 70 Prozent der Investition)
Schleswig-Holstein
- Unternehmen bis 250 Mitarbeiter
- Fördersumme bis 50% der zuwendungsfähigen Kosten
Thüringen
- Förderung für kleine und mittlere Unternehmen
- Fördersumme 5.000 bis 15.000 Euro (maximal 50 Prozent der Investition)
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