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Umsetzung der temporären Umsatzsteueranpassung in myfactory

Umsetzung der temporären Umsatzsteueranpassung in myfactory
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DIE DIGITAL-WEBER

Die im Sommer beschlossene temporäre Umsatzsteuersenkung läuft zum 31.12.2021 aus, und zum 01.01.2021 treten wieder die ursprünglichen Steuersätze in Kraft. Daher sind innerhalb myfactory entsprechende Einstellungen unter anderem bei den Steuerschlüsseln und den Kontenzuordnungen vorzunehmen. In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wissenswerte zur Umsatzsteueranpassung in myfactory.

Umsetzung der temporären Umsatzsteueranpassung in myfactory

Am 03.06.2020 wurde ein Konjunkturpaket zur Abmilderung der Corona-Folgen von CDU/CSU und SPD beschlossen. Einer der zentralen Punkte darin war die temporäre Senkung der Umsatzsteuer im Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020. Der reguläre Umsatzsteuersatz wurde von 19 Prozent auf 16 Prozent und der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt. Da ab Januar 2021 wieder die ursprüngliche Regelung in Kraft tritt, sind innerhalb myfactory entsprechende Anpassungen und Einstellungen vorzunehmen. Diese betreffen unter anderem die Steuerschlüssel sowie die Kontenzuordnungen.

Umsetzung der temporären Umsatzsteueranpassung in myfactory

Umsatzsteuerassistent 2020

Mit dem Umsatzsteuerassistenten 2020 können Sie eine Vielzahl an umsatzsteuerrechtlichen Anpassungen, die im Zuge der temporären Umsatzsteuersenkung notwendig sind, automatisiert vornehmen. Sprechen Sie uns darauf an, und wir helfen Ihnen bei der Implementierung in myfactory.

Der Assistent unterstützt Sie bei der automatisierten Anlage aller benötigten Steuerschlüssel und erlaubt Ihnen das direkte Aktivieren der steuerrelevanten Grundlagenoptionen. Zudem steht Ihnen ein integrierter Import-Assistent für das Einlesen neuer Sachkonten aus dem aktualisierten Sachkontenrahmen zur Verfügung. Ebenso können Standardkonten und Kontenzuordnungen für die neuen Steuerschlüssel definiert und Steuercodes automatisch für die DATEV-Übergabe eingetragen werden. Darüber hinaus unterstützt Sie der Assistent zielführend bei der Umsatzsteueranpassung für Ihre wiederkehrenden Buchungen.

Umsatzsteuer Rückänderung 2021

Ab 01. Januar 2021 werden – Stand jetzt (15.12.2020) – die zum 01. Juli 2020 vorgenommenen Umsatzsteuersenkungen wieder rückgängig gemacht, d.h. ab diesem Zeitpunkt greifen wieder die bisherigen Umsatzsteuersätze von 19, respektive 7 Prozent. Für diese Rückänderung benötigen Sie die neuen Steuerschlüssel 1004 (19 Prozent) bzw. 2002 (7%). Wenn Sie den Umsatzsteuerassistenten 2020 für die Anpassung der Mehrwertsteuersätze bereits genutzt haben, so wurden damit schon automatisch die beiden zum Jahreswechsel 2020/21 benötigten zusätzlichen Steuerschlüssel angelegt.

Diese zusätzlichen Steuerschlüssel müssen dann nur noch bei den betreffenden Sachkonten hinterlegt werden. Wenn Sie also vor der temporären Umsatzsteuersenkung beispielsweise das Sachkonto 8410 („Erlöse 19% Umsatzsteuer“) mit dem standardmäßigen Steuerschlüssel 1002 bebucht haben, so müssen Sie diesen nicht ersetzen. Verwenden Sie für die Eintragung des neuen Steuerschlüssels 1004 stattdessen bitte einfach das Eingabefeld „Zusätzlich zugelassener Steuerschlüssel“ im Sachkontenstamm. Damit sind die betreffenden Konten sowohl für die Zeit vor als auch für die Periode nach der Umsatzsteueranpassung nutzbar.

Umsatzsteueranpassung in myfactory

Bitte beachten Sie außerdem, dass das Lieferdatum in Belegen bzw. das Datum der Leistungserbringung stets die Versteuerung bestimmt, also den jeweils gültigen Umsatzsteuersatz. Stellen Sie also im Januar eine Rechnung für eine Leistung, die Sie im Dezember erbracht haben, gilt noch der Steuersatz von 16 Prozent anstelle von 19 Prozent.

Generelle Mehrwertsteueranpassung in myfactory

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie generell Anpassungen an den Steuerschlüsseln innerhalb von myfactory vornehmen, empfehlen wir Ihnen dieses Video:

  • Sie finden Steuerschlüssel unter „Stammdaten“ > „Grundlagen“ > „Umsatzsteuer“ > „Steuerschlüssel“. Hier können Sie Steuerschlüssel hinterlegen und neue anlegen.
  • Für neue Steuerschlüssel sind zudem Kontenzuordnungen vonnöten. Diese finden Sie unter „Rechnungswesen“ > „Übergabe Buchhaltung“ > „Grundlagen“ > „Kontenzuordnung Verkauf / Einkauf“
  • Weiterhin ist es wichtig, dass Sie gewisse Standardkonten hinterlegen: „Rechnungswesen“ > „Finanzbuchhaltung“ > „Grundlagen“ > „Standardkonten“

Wir unterstützen Sie gerne bei technischen Fragen zur Umstellung und Anpassung in myfactory. Tiefergehende Fragen zu den einzelnen Sätzen, sollten Sie jedoch mit Ihrem Steuerberater klären.

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