Mit Abschreibungen bekommen Unternehmen die Möglichkeit, dem Umstand Rechnung zu tragen, dass angeschaffte Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Fahrzeuge, Möbel oder EDV-Geräte nicht ewig halten. Moderne ERP-Systeme unterstützen Unternehmen zudem dabei, Abschreibungsbuchungen vorzunehmen und das Anlagevermögen über den Anlagespiegel im Blick zu behalten. Allerdings ist es nicht immer einfach, die konkrete Lebensdauer eines Wirtschaftsgutes konkret zu bestimmen. Genau an dieser Stelle kommen die AfA-Tabellen ins Spiel.
Was sind AfA-Tabellen?
Wie lange lässt sich ein Gegenstand in einem Unternehmen nutzen? Diese Frage ist nicht nur in Hinblick auf Neuanschaffungen wichtig, sie spielt auch bei der Steuererklärung eine große Rolle. Da Unternehmen die Abnutzung ihrer Wirtschaftsgüter über die Abschreibung steuerlich gelten machen können, ist es wichtig zu wissen, wie schnell sich eine Anschaffung abnutzt. Ob ein Gegenstand mit einem Wert von 10.000 Euro über fünf oder über zehn Jahre abgeschrieben wird, macht schließlich einen erheblichen Unterschied.
Das Thema beschäftigt dabei wohlgemerkt nicht nur Unternehmen, sondern auch die Finanzämter, welche die Abschreibungen in den Steuererklärungen bewerten müssen. Da es über viele Jahre immer wieder Probleme damit gab, wie Unternehmen die Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern festlegten, wurden von 1989 bis 2001 die Tabellen für die Absetzung für Abnutzung oder kurz die AfA-Tabellen herausgegeben. In diesen sind betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern für die verschiedensten Wirtschaftsgüter festgehalten, an denen sich Unternehmen orientieren können.
Die allgemeine Abschreibungstabelle und die Branchentabellen
Bei der Erstellung der AfA-Tabellen nutzten die Finanzbehörden zunächst einmal ihre Erfahrungswerte, die sie über die Jahre bei Wirtschaftsprüfungen gesammelt hatten. Anschließend suchte man allerdings auch den Input von Wirtschaftsverbänden, um die Zahlen zu verfeinern beziehungsweise grobe Fehler auszuschließen.
Beispielfall aus der Praxis
Klaus Klever, Geschäftsführer der Klever GmbH, hat sein Unternehmen mit dem Zukauf einer Spedition erweitert. Er zieht in Betracht, für die Lkw eine eigene Waschanlage anzuschaffen. Die Abschreibungen einer solchen Anlage würden sich zudem auf das Unternehmensergebnis auswirken und sich steuerlich bemerkbar machen. Klaus zieht eine AfA-Tabelle zu Rate, um zu überprüfen, auf wie viele Jahre eine solche Investition abzuschreiben wäre. Siehe da: Die Waschanlage lässt sich über 10 Jahre abschreiben!
Viele Güter, die universell in Unternehmen eingesetzt werden, finden sich in der allgemeinen Abschreibungstabelle wieder. Darüber hinaus gibt es jedoch auch 102 branchenspezifische AfA-Tabellen, die dann jeweils Wirtschaftsgüter aus konkreten Branchen umfassen. Will ein Unternehmen ein Wirtschaftsgut abschreiben, das sowohl in der allgemeinen als auch in einer branchenspezifischen AfA-Tabelle gelistet ist, dann hat der Wert in der Branchenliste Vorrang, wenn das Unternehmen selbst in der Branche aktiv ist. Wie so häufig im deutschen Steuerrecht gibt es hier aber auch Ausnahmen. Zu diesen gehören beispielsweise Gebäude.
Fünf wissenswerte Fakten zu AfA-Tabellen
1. Die Angaben zu den Nutzungsdauern in den AfA-Tabellen stellen für Unternehmen nur Richtwerte da und sind nicht verpflichtend. Sie sollen vor allem dabei helfen, Nutzungsdauern realistisch einzuschätzen. Weichen die Angaben in einer Steuererklärung jedoch erheblich ab, müssen sie von den Unternehmen entsprechend begründet werden.
2. Neue Technologien sind oft nicht in den AfA-Tabellen enthalten, da es seit 2001 keine Überarbeitung mehr gegeben hat. Oft werden die Nutzungsdauern dann anhand von ähnlichen Gütern geschätzt und übertragen. So orientiert sich beispielsweise die Nutzungsdauer eines E-Bikes an der eines Fahrrads.
3. Auch in Österreich werden die deutschen AfA-Tabellen anerkannt.
4. Alle AfA-Tabellen sind komplett kostenlos und können auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums heruntergeladen werden.
5. Auch wenn die Nutzungsdauer für die Abschreibungen als Zeitraum vom Kauf bis zur Entsorgung oder des Weiterverkaufs definiert ist, bedeutet dies nicht, dass ein Unternehmen abgeschriebene Wirtschaftsgüter nicht weiter nutzen können. Sie haben nur fortan keinen Wert mehr im Anlagevermögen.
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