Kombinierte Nomenklatur. Warennummer. Zolltarifnummer. HS-Code – Unternehmen, die Außenhandelsgeschäfte abwickeln, haben es nicht leicht. Denn hätten Sie geahnt, dass die vier zuvor genannten Begriffe alle dasselbe meinen? In unserem Beitrag entwirren wir Ihnen diesen Dschungel der Begrifflichkeiten und erklären Ihnen, was es mit Zolltarifnummern auf sich hat. Und vor allem, wo diese in Haufe X360 (ehemals lexbizz), der webbasierten Unternehmenssoftware für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) der Haufe Group, zu finden sind.
Fantastische Zolltarifnummern und wo sie zu finden sind
Wozu benötigen Sie eigentlich die Zolltarifnummer? Vor 24 Jahren erfolgte mit der „Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie über den Gemeinsamen Zolltarif“ die Einführung der Zolltarifnummer. Diese Verordnung löste die „Nomenklatur für die Import- und Exportstatistiken der Europäischen Gemeinschaften“ ab. Durch die Verwendung einer Kombinierten Nomenklatur könne „die Erhebung und der Austausch statistischer Angaben über den Außenhandel der Gemeinschaft“ am besten erreicht werden, so heißt es in der Verordnung.
Die Zolltarifnummer ist somit notwendig für die Zollanmeldung im Import sowie im Export. Zusätzlich ist sie für die Extrastat- sowie die Intrastatanmeldung unerlässlich. Mit einer Zolltarifnummer zu versehen sind jedoch lediglich Handelsgüter. Erbringen Sie Dienstleistungen, sind diese – ebenso wie Personen übrigens – von der Nomenklatur ausgenommen.
Mit der einheitlichen Verwendung einer solchen Nummer wird außerdem zum Beispiel die Sammlung, die Auswertung und der Vergleich von Daten für den internationalen Handel sowie eine Standardisierung von Dokumenten ermöglicht. Die Zolltarifnummer, die jeder Ware zugeordnet wird, gibt auch Auskunft über beispielsweise Zoll- und Steuersätze oder die vorzulegenden Unterlagen. Deswegen sollten Sie beim Hinterlegen der korrekten Nummer entsprechende Sorgfalt walten lassen.
Schon gewusst?
Die Intrastatstatistik bezieht sich auf den innergemeinschaftlichen Warenverkehr für Geschäfte, die zwischen Deutschland und den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union getätigt werden, somit die innergemeinschaftlichen Transaktionen. Sobald ein Unternehmen die Meldegrenze für entweder 800.000 Euro im Eingang oder 500.000 in der Versendung überschritten hat, greift die Meldepflicht.
Die Extrahandelsstatistik hingegen bezieht sich auf den Warenverkehr zwischen Deutschland und den Drittländern, also Ländern außerhalb der Europäischen Union wie die Schweiz oder die Vereinigten Staaten von Amerika.
Wie ist eine Zolltarifnummer aufgebaut?
Eine Zolltarifnummer hat elf Stellen. Die ersten sechs Ziffern hiervon werden seit der bereits erwähnten Verordnung im Rahmen eines harmonisierten Systems festgelegt. Das nationale Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik umfasst eine achtstellige statistische Warennummer. Sie ist eingebunden in die Kombinierte Nomenklatur.
Die Europäische Kommission stellt den Taric (Integrierter Tarif der Europäischen Gemeinschaft) zur Verfügung. Dieser baut auf dem Harmonisierten System und der Kombinierten Nomenklatur auf. An Stelle Neun und Zehn der Zolltarifnummer verschlüsselt er gemeinschaftliche Maßnahmen. Dazu gehören zum Beispiel Anti-Dumping-Regelungen oder Zollausetzungen. Die elfte Ziffer kommt in der Nationalen Codierung zur Verwendung.
Bei Exporten hingegen kommen lediglich die ersten acht Ziffern einer Zolltarifnummer zum Tragen.
Wie finde ich die Zolltarifnummer heraus?
Sie benötigen eine Zolltarifnummer für eine bestimmte Ware? Dann können Sie diese unverbindlich beim Zoll anfragen. Die Anfrage erfolgt telefonisch, per E-Mail oder auch auf dem Postwege. Es empfiehlt sich, die Anfrage per E-Mail zu stellen, so können Sie neben der Beschreibung der Ware auch Fotos und weitere Dokumente beifügen. Die Rückmeldung seitens des Zolls erfolgt in der Regel binnen ein bis drei Tagen.
Alternativ können Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft anfordern. Grundsätzlich ist diese kostenlos. Beachten Sie aber in diesem Falle, dass gegebenenfalls Kosten anfallen könnten, wenn Ihre Anfrage aufwendiger in der Recherche als gedacht ist. Sind den Zollbehörden beispielsweise Kosten für Analysen oder Sachverständigengutachten entstanden, werden Ihnen diese in Rechnung gestellt.
Die schnellste Methode ist die Eigenrecherche bei der EZT online. Die Abkürzung EZT steht für Elektronische Zoll-Tarif. Das Design der Seite ist zwar zweckmäßig, aber dennoch hilfreich! Wählen Sie „zur Einfuhr“ oder „zur Ausfuhr“ aus. Über „Einreihung“ können Sie anschließend entweder über die Warennomenklatur oder das Stichwortverzeichnis nach der Zolltarifnummer suchen.
Wo finde ich die Zolltarifnummer in Haufe X360?
Um in dem Haufe-Produkt Haufe X360 (ehemals lexbizz) mit Zolltarifnummern zu arbeiten, müssen Sie diese Funktion vorab einmalig aktivieren. Setzen Sie dazu im Screen Funktionen aktivieren/deaktivieren (ScreenId=CS100000) die Haken bei „Integrationen von Dritten“ und „Integration von Versanddienstleistern“.
In der Artikelansicht finden Sie das Feld zur Eingabe der Zolltarifnummer nun im entsprechenden Lagerartikel im Reiter „Verpackung“ unter „Internationaler Versand“ und „Zolltarifnummer“.
Wenn Sie nun einen Vertriebsauftrag erstellen und eine Proformarechnung hierfür benötigen, wird die Zolltarifnummer im Beleg angedruckt. Wo Sie in Haufe X360 die Proforma-Rechnung finden, haben wir übrigens hier erläutert.
Fazit: Zolltarifnummern sind fantastisch!
Internationaler Warenhandel muss nicht kompliziert sein. Wenn Sie einmal die Funktion für die Zolltarifnummer aktiviert und die Nummern in Ihren Lagerartikeln gepflegt haben, erscheint alles wie durch Zauberei auf den Verkaufsbelegen.
Neugierig geworden? Treffen Sie sich einfach und unverbindlich auf einen (virtuelles) Butterbier mit uns. Gemeinsam finden wir heraus, wie wir Sie bei Ihrem digitalen Unternehmenswachstum unterstützen können.