

Zeiterfassung ist Pflicht! – Eine Katastrophe?
Die Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) haben die Pflicht zur Zeiterfassung begründet. Aber weder der EuGH noch das BAG haben in ihren Entscheidungen allgemeingültige Vorgaben dafür gegeben, wie die Zeiterfassung zu erfolgen hat. Zwar hat das BAG einige Wochen nach Urteilsverkündung noch eine vollständige Urteilsbegründung geben, sich aber auch hierbei nicht auf eindeutige Vorgaben festgelegt. Dies hat dazu geführt, dass viele Arbeitgebende die Pflicht zur Zeiterfassung als Last sehen. Dabei bringt sie auch einige Chancen, wie wir im DigiTAL erkannt haben. Wir bringen für Sie Licht in das Dunkel und erklären Ihnen, warum die Pflicht zur Zeiterfassung gut für Ihr Unternehmen sein kann.